Lieber Besucher,
die rechtliche Lage in Bezug auf Natriumchlorit ist in der Europäischen Union überaus heikel.
Daher möchten wir an dieser Stelle auch nur mit äußerster Zurückhaltung argumentieren.
Nach unserem Kenntnisstand ist die Rechtslage jedenfalls so, dass der Stoff Natriumchlorit keinesfalls als Mittel
zur inneren Anwendung verkauft werden darf,
da es sich um eine als gefährlich eingestufte Chemikalie handelt, für welche der Gesetzgeber verschiedene,
klar definierte Richtlinien erlassen hat.
Wir möchten aber weder unsere Kunden noch uns selbst in Gefahr bringen, indem wir dazu raten.
Wir vertreiben das Produkt MeMbranService, das zum desinfizieren von Trinkwasser und
zur Reinigung der Membranen verwendet wird und in seiner chemisch-qualitativen Zusammensetzung sich genau dazu eignet.
Wir bietet übrigens auch DMSO als Verstärker an
Bitte bedenken Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen nur Bestellungen für Wasser-Reiniger entgegen nehmen dürfen
und keine über den vorgesehenen Verwendungszweck als Wasserreiniger hinausgehenden Auskünfte erteilen können.
Entsprechend der neuesten Erkenntnisse besteht der Aktivator übrigens aus Weinsäure,
welche optimal auf die Natriumchloritlösung abgestimmt worden ist und eine sanftere Reaktion ohne Säureüberschuss bedingt.
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